Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (28)
Veranstaltungsdetails
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Betriebliches Management
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
Logistik
Marketing und Vertrieb
Führung und Zusammenarbeit
Fördermöglichkeiten:
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG):
Stipendium der beruflichen Begabtenförderung:
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
Weitere Informationen
Zielgruppe
Der Studiengang eignet sich für Mitarbeiter aus kaufmännischen Bereichen in Industrie, Handel, Dienstleistung und Verwaltung und empfiehlt sich besonders für nachfolgende Ausbildungsberufe:
• Kaufmann für Büromanagement
• Industriekaufmann
• Bankkaufmann
• Kaufmann im Groß- und Außenhandel
• Automobilkaufmann und
weitere Berufe
Zielsetzung
Sie wollen Karriere. Sie wollen Möglichkeiten. Aber Sie wollen sich nicht bereits festlegen? Mit dem Abschluss als Wirtschaftsfachwirt sind Sie ein Generalist und übernehmen Verantwortung in den verschiedensten Unternehmensbereichen. Das Studium vertieft Ihr Wissen und bereichert Ihre Berufserfahrungen. Als Wirtschaftsfachwirt sind Sie fit für Handel, Industrie und Dienstleistungsunternehmen und somit für alle Branchen attraktiv. Bleiben Sie flexibel und sichern Sie sich vielfältige Aufstiegschancen.
Anerkennung der Bildungsveranstaltung gemäß § 10 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Hinweise
Hinweis zur Ausbildereignung
Unser Tipp: Wer die Prüfung bestanden hat, ist von der schriftlichen Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit und muss nur noch den praktischen Teil absolvieren.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung:
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2. ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Prüfung der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Wirtschaftsfachwirt“/ einer „Geprüften Wirtschaftsfachwirtin“ gemäß § 1 Abs. 2 haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
- IHK-Zeugnis Geprüfter/e Wirtschaftsfachwirt/in
Dieser berufliche Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und damit einem akademischen Bachelor-Abschluss gleichwertig!