Aufstiegs-BAföG und Meisterbonus
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Industriemeister/in, Fachkaufmann/frau, Fachwirt/in, Betriebswirt/in oder eine andere vergleichbare Qualifikation.
Wer wird gefördert?
Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Und das unabhängig vom Alter.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden einkommensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie das Meisterprüfungsprojekt. 50 bis 75 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss.
Weitere Informationen
Auf der Seite www.aufstiegs-bafoeg.de finden Sie alle Informationen, einen Förderrechner, den Online-Antrag oder Antragsformulare in PDF.
Über Ihre individuellen Möglichkeiten informieren Sie sich am besten in einem persönlichen Gespräch.
Auskünfte erteilt das
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Tel. 0361 57 333 2000
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Tel. 0361 57 333 2000
Für allgemeine Fragen zum Verfahren können Sie sich montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr an die Infohotline des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden: 030 / 201 791 30.
Thüringer Meisterbonus
2.000 Euro pro Absolvent gewährt der Freistaat Thüringen zusätzlich für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen bei den Industrie- und Handelskammern als “Meisterbonus“. Dies gilt für Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 (Bachelor- und Masterniveau). Mehr dazu auf der IHK-Webseite (gera.ihk.de/meisterbonus).